Platzplan
Campingplatzordnung
Sehr geehrte Urlauber/innen,
wir heißen Sie herzlich willkommen und wünscht Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir bemühen uns, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflich gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Beachten Sie daher bitte die nachstehende Platzordnung.
1.) Zutritt
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Der ankommende Campinggast bzw. Besucher meldet sich daher zuerst bei der „Anmeldung“ (Rezeption) an. Der Platzwart kann die Personalausweise eines jeden Campinggastes und Besucher in Augenschein nehmen. Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast bei der „Anmeldung“ wieder ab.
2.) Nutzungsgebühren
Der Campinggast bzw. Besucher zahlt im Voraus die nach der gültigen Preisliste für diesen Campingplatz festgesetzten Gebühren.
3.) Weisungsbefugnis
Den Weisungen der Campingplatzverwaltung muss Folge geleistet werden. Das gilt insbesondere in Gefahrensituationen und bezüglich der Stell- und Parkplätze.
4.) Kinder und Jugendliche
Alleinreisende Campinggäste unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. anderer Erziehungsberechtigter vorlegen.
6.) Ordnung & Sauberkeit
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die Sanitäranlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Nach jeder Nutzung der Küche sind die Kochstellen und die Spüle im gereinigten Zustand zu hinterlassen (Reinigungsmittel sind üblicherweise vom Urlauber mitzubringen). Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben und Einfriedungen ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltheringe, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird.
7.) Brandschutz
Beim Grillen am Standort Ihres Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes haben Sie für die entsprechende Brandsicherheit zu sorgen. Offene Feuer wie Lagerfeuer u.a. sind verboten. Löschgeräte und Feuerlöscher sind nicht missbräuchlich zu nutzen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Ankunft über deren Standorte. Bei Feuerausbruch ist sofort die Platzverwaltung zu verständigen und die Feuerwehr zu alarmieren, Tel.112. Die in den Campinghängern und Wohnmobilen benutzten Gaseinrichtungen sind nur mit gültiger Abnahme zu betreiben (Abnahmebeleg muss bei Aufforderung vorgelegt werden).
8.) Abfälle
Haushaltsübliche Kleinmengen sind bitte nach ordnungsgemäßer Trennung in die dafür vorgesehenen Müllbehälter einzuwerfen. Nicht getrennter Müll sowie Sperrmüllablagerung wird nicht geduldet und kann zu Sanktionen führen.
9.) Platzruhe
Die Platzruhe dauert von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen Radios, Plattenspieler, CD-Player oder sonstige Geräte nur im eigenen Innenbereich benutzt werden, ohne dass benachbarte Campinggäste mithören können. Es wird im Interesse aller Platzgäste höflich gebeten, während der benannten Zeit auch laute Unterhaltungen zu vermeiden. Wer gegen die Bestimmungen der Platzruhe in grober Weise verstößt, muss mit sofortigem Platzverweis rechnen. Die Schranke am Eingang ist während der abendlichen Ruhezeiten von 22.00h – 07.00h verschlossen. Sie wird lediglich in Notfällen geöffnet. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
10.) Geschirrspülen / Wäsche
Geschirrspülen ist nur in den Spülbecken, Wäsche waschen nur in den Waschmaschinenräumen gestattet.
11.) Trinkwasser
Die Trinkwasserzapfstellen sind nur für die Übernahme von Trinkwasser bestimmt. Waschen und Spülen jeglicher Art ist an diesen Stellen untersagt. Selbstverständlich ist auch das Entnehmen des Wassers zum Rasensprengen oder Autowaschen untersagt.
12.) Besucher
Es darf nur die angemeldete Personenzahl den Platz benutzen. Besucher dürfen erst nach Anmeldung in der Rezeption und Entrichtung der anfallenden Gebühr den Campingplatz betreten. Besucher stellen ihr Fahrzeug grundsätzlich auf dem Parkplatz am Eingang des Campingplatzes ab. Bitte haben Sie im eigenen Interesse dafür Verständnis, dass sich alle Besucher bei der Campingplatzverwaltung melden.
14.) Anreise
Die Anreise auf dem Campingplatz kann ab 15.00 Uhr erfolgen. Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Campingplatzverwaltung notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 18.00Uhr des Folgetages freigehalten. Sofern vorhanden, erfolgt die Unterbringung auf einem anderen Stellplatz, ein Anrecht auf einen Stellplatz besteht dann jedoch nicht.
15.) Abreise
Der Platz ist am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr zu räumen, ansonsten wird eine neue Übernachtung berechnet. Der Standplatz ist vom Campinggast vor seiner Abreise vollständig in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Im Falle einer vorzeitigen Abreise werden grundsätzlich keine Gebühren zurückerstattet. Das trifft ebenso bei einem Platzverweis infolge eines Verstoßes gegen die Campingordnung zu. Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gemacht werden.
Die Schranken-Schlüssel (Ausgabe gegen Pfand) sind zurückzugeben.
16.) Haftung
Die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen, sowie für Unfälle und Verletzungen können nicht übernommen werden.
17.) Hunde
Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Halter sofort zu beseitigen. Bitte führen Sie Ihren Hund außerhalb des Platzes Gassi.
19.) Hausrecht
Der Betreiber bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. Bei Verstößen kann Platzverweis erfolgen, ohne Rückzahlung bereits bezahlter Gebühren. Bei Nichteinhaltung der Campingplatzordnung werden außerdem die dadurch entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Campingplatz Räbke, Inh. Evelyne Weigold, Am Erholungspark, 38375 Räbke Tel. 05355-8352